Wichtige Aufbewahrungsfristen:
Buchungsbelege | Pflicht: 10 Jahre |
Bilanz, Eröffnungsbilanz, §4(3) EStG-Rechnung, Anlagenverzeichnis, Inventare | Pflicht: 10 Jahre |
Datenträger |
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Gehaltsabrechnungen-/bücher | Pflicht: 10 Jahre |
Handelsbücher/Journale | Pflicht: 10 Jahre |
Handelsbriefe, Schreiben | Pflicht: 6 Jahre |
Kassenbücher und Kassenblätter sowie Kontenpläne | Pflicht: 10 Jahre |
Rechnungen Nichtunternehmer | 2 Jahre bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück |
Der Einsatz des neuen Verfahrens zum Abruf... mehr
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom... mehr