Wirksamkeit einer Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung

Die Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung, die einen Witwenrentenanspruch davon abhängig macht, dass die Ehe mit dem Arbeitenden zum Zeitpunkt des Beginns der Rentenzahlung an diesen aus der Versorgungsordnung bereits geschlossen worden sein muss, begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

Sie verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil der Arbeitgeber zulässigerweise sein Versorgungsrisiko begrenzt. Die Klausel stellt auch keine Diskriminierung wegen des Alters oder des Geschlechts dar; selbst wenn sie eine entsprechende Benachteiligung beinhalten würde, wäre diese unschädlich.

News

Fahrgastrechte im Zugverkehr

Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahverkehr: Bahnfahrer erhalten grundsätz-lich eine... mehr

Divider

Fälligkeitstermine - September 2010

Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.) Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer,... mehr

Divider Claim