
Verzögerte Vorlage von Buchführungsunterlagen kann strafbar sein
Durch das sog. "Verzögerungsgeld", das vom Finanzamt unter
weiteren Voraussetzungen festgelegt werden kann, sollen Steuerpflichtige
zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten zeitnah angehalten werden,
insbesondere Anordnungen der Finanzbehörde Folge zu leisten, wie z.
B. die Buchführung wieder ins Inland zu verlagern oder den
Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Außenprüfung nachzukommen.
Das Verzögerungsgeld kann im Zusammenhang mit Verstößen
gegen die Mitwirkungspflicht im Rahmen einer Außenprüfung
festgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige
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