
Erbschaftsteuer: Änderungen beim Verwaltungsvermögen geplant
Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz wurden die Begünstigungen für
Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliche Vermögen und
Anteile von mehr als 25 % an Kapitalgesellschaften erweitert. Danach
bleiben 85 % des begünstigten Vermögens unter weiteren
Voraussetzungen steuerfrei, wenn das Verwaltungsvermögen des
Betriebes unter 50 % liegt; bzw. 100 %, wenn das Verwaltungsvermögen
unter 10 % liegt. Zum Verwaltungsvermögen gehören u. a. Dritten
zur Nutzung überlassene Grundstücke, soweit bestimmte
Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 (JStG) beinhaltet zwei
Regelungen, welche die erbschaftsteuerliche Begünstigung von
Betriebsvermögen in Zusammenhang mit dem sog. Verwaltungsvermögen
gravierend einschränken werden. Die Neuregelung soll auf Erwerbe
Anwendung finden, für die die Steuer nach dem Tag der Verkündung
des JStG entsteht. Hier besteht u. U. Handlungsbedarf. Wegen der Komplexität
des Themas sollten sich betroffene Steuerpflichtige schnellstens von uns
beraten lassen.
Anmerkung: Allgemein gilt darauf hinzuweisen, dass zu den
derzeitigen Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes viele Verfahren anhängig
sind. Entsprechende Erbschaftssteuerbescheide sollten unbedingt
offengehalten werden.
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